Allgemeine Mietbedingungen (ab 2021)
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns, Annegret Martens und Matthias Koczy (Eigentümer des Hauses Haus über dem Strand), regelt sich nach den nachstehenden Mietbedingungen. Jede/r MieterIn erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm/ihr angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
1. Mietsache
Die Ferienwohnung/en wird/werden ausschließlich zu Ferienwohnzwecken vermietet. Der/die MieterIn kann die Ferienwohnung/en mündlich oder schriftlich zur Mietung bestellen. Der Mietvertrag kommt verbindlich mit der Annahme durch die Vermieter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Die Vermieter informieren den/die MieterIn mit der schriftlichen Bestätigung über den Vertragsabschluss.
2. Anzahlung
Nach erhalt der Mietbestätigung ist die Anzahlung von 25% der Gesamtmiete, mindestens aber €uro 100,00 innerhalb von einer Woche an die Vermieter zu überweisen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift bei den Vermietern.
3. Rücktritt durch den/die MieterIn
Der/die MieterIn kann vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Mietung der Ferienwohnung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Vermietern. Tritt der/die MieterIn vom Vertrag zurück, können die Vermieter angemessenen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen – auch bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung (z.B. Unfall, Krankheit) – und haben Anspruch auf den Mietpreis nach folgender Staffelung:
Bis 91 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 35 % des Mietpreises
60 bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
ab 30 Tage vor Mietbeginn, sowie bei Nichterscheinen 80 % des Mietpreises
es steht dem/der MieterIn frei, nachzuweisen, dass ein Schaden in der berechneten Höhe nicht entstanden ist. Wird vom/von der MieterIn für den vereinbarten Zeitraum ein/e Ersatzmieterin zu den gleichen Mietbedingungen gestellt, so ist eine Umbuchungsgebühr von €uro 25,00 fällig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass den Vermietern rechtzeitig eine verbindliche Buchung vorliegt.
4. Mietdauer
Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Personenzahl und Dauer abgeschlossen. Es endet mit Ablauf dieser Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jedoch finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Vermieter können die Nutzung der Ferienwohnung bei Überlegung (festgesetzte Personenzahl in der Buchungsbestätigung) außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen.
5. Ausschluss der Gewährleistung
Die Vermieter haften hinsichtlich von Mängeln der Mietsache nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Nutzung der Mieträume
Zu einer anderen Nutzung als der im Vertrag bestimmten ist der/die MieterIn nicht berechtigt. Tierhaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieter erlaubt. Tiere sind bei der Buchung anzumelden.
7. Instandhaltung
Der/die MieterIn ist verpflichtet, die Mieträume pfleglich und schonend zu behandeln und von ihm/ihr verursachte Schäden in den Ferienwohnungen den Vermietern anzuzeigen. Für von ihm/ihr angerichtete Schäden ist der/die MieterIn haftbar, er/sie muss die Schäden den Vermietern ersetzen. Der/die MieterIn ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des/der MieterIn weiterer Schaden, so muss der/die MieterIn für diesen einstehen. Bei Gefahr im Verzug sind die Vermieter, ein von ihnen Beauftragter oder alle gemeinsam berechtigt, die Mietsache zu betreten und erste Gefahren abwehrende Maßnahmen zu ergreifen.
8. Nutzung der Gartenschaukel + Sauna
Sämtliche Kinderspielgeräte (Schaukeln im Garten). Ebenso der Aufenthalt im Garten (bei starkem Wind und Sturm), da alte Bäume auch mal Äste verlieren.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Zweck des von den Beteiligten Gewollten am nächsten kommt.
Annegret Martens und Matthias Koczy
„Haus über dem Strand“ GbR
Am Heidberg 2
24226 Heikendorf